ÖFZ Lüttringhausen

Barrierefreier Website-Relaunch für das ÖFZ Lüttringhausen
Digitale Teilhabe ermöglichen – mit barrierefreiem Webdesign von SGP
Ab Mitte 2025 gilt für bestimmte Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit (WCAG 2.2 (Web)/EN 301 549). Diese regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Organisationen, die zur Umsetzung des BFSG verpflichtet sind (Konformitätsstufe AA), müssen dafür Sorge tragen, dass bestimmte Standards erfüllt werden MÜSSEN.
Für das Ökumenische Familienzentrum Lüttringhausen haben wir die Website relauncht – mit Fokus auf Barrierefreiheit, Benutzerfreundlichkeit und technischer Zukunftssicherheit. Die neue Website www.oefz-luettringhausen.de bietet jetzt allen Nutzer*innen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen – unabhängig von Einschränkungen oder Endgerät.
Barrierefreiheit im Web: Mehr als nur ein Standard
Barrierefreies Webdesign ist für uns kein Extra – sondern ein Qualitätsmerkmal zeitgemäßer digitaler Kommunikation. Gerade für soziale Einrichtungen ist es essenziell, Informationen für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.
Im Rahmen des Relaunchs haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt:
Barrierefreiheit bedeutet auch: optimale Darstellung auf allen Geräten. Die Seite ist vollständig mobiloptimiert – vom Smartphone bis zum Screenreader am Desktop.
Unser Anspruch bei SGP: Inklusion durch Technologie
Der Relaunch der Website für das Ökumenische Förderzentrum Lüttringhausen ist ein Beispiel für barrierefreie Webentwicklung mit gesellschaftlichem Mehrwert. Als Agentur für digitale Kommunikation legen wir bei SGP besonderen Wert auf nachhaltige, inklusive und benutzerfreundliche Lösungen – von der Konzeption bis zum Go-live.
Sie planen einen barrierefreien Website-Relaunch?
Wir unterstützen Sie gerne – strategisch, technisch und mit Gespür für Ihre Zielgruppen.
SGP GmbH
Beratung · Kommunikation · Design
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Fax 02191.9811.11
SGP sitzt jetzt in einem ehemaligen Ladenlokal